Verhinderungspflege

Sie pflegen einen Angehörigen, brauchen mal eine Pause, möchten sich einen Urlaub gönnen oder sind selbst erkrankt?

Dann übernehmen wir im Rahmen der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI die Versorgung Ihrer Angehörigen. Wir unterstützen Sie gern und beraten Sie zu allen Fragen.So können Sie sich eine Erholung gönnen oder wichtige Termine wahrnehmen.